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Steuerleute und Rechenmeister aus Nordholland

Reynier Pietersz. van Twisch und der „goldene Kompass“

Ein Steuermann, der in Hoorn lebte (der Navigator des Schiffs, der Kurs und Position aus Messungen von Sonne und Sternen bestimmte), erhielt 1595 ein Patent auf ein Instrument zur Höhenmessung von Sonne und Sternen auf See und 1597 eines auf das Instrument, das er „Goldenen Kompass“ nannte. Diese Seite stellt zusammen, was vier Quellen über ihn sagen, Aussage für Aussage.

Was die Quellen sagen

  • Reynier (Rienier) Pietersz. van Twisch war ein Steuermann, der nach vielen Jahren auf See in Hoorn lebte. Im Patent der Generalstaaten von 1597 heißt er „stierman, woonende binnen Hoorn“ (Steuermann, wohnhaft in Hoorn). [1], [2], [3], [7]
  • Busken Huet schreibt nach den Denkwürdigkeiten des jungen Steven van der Haghen (den Avonturen), dass Van der Haghen 1584 oder 1585 in Calais einen Schiffer aus Hoorn traf: Reynier Pietersz. van Twisch, der für Reeder aus Hoorn, seine Mitbürger, fuhr und für ungewöhnliche Fähigkeiten als Steuermann bekannt war. Van Twisch nahm ihn mit nach Hoorn, stellte ihn den Reedern vor und ließ ihn zum Commies an Bord der Witte Leeuw ernennen, mit der Van Twisch nach Genua fahren sollte. [4]
  • Am 12. Juli 1595 gewährten ihm die Staaten von Holland ein Patent für zwölf Jahre auf ein Instrument, mit dem sich auf See die Höhe der Sterne und der Sonne genau messen lässt (und gesondert eines auf ein Gerät für Bäcker). Am 5. März 1597 wurde ein Ausschuss zur Prüfung ernannt; Lucas Wagenaar gehörte ihm an. [3]
  • Anfang 1597 bat er die Generalstaaten um ein Patent auf zwei Instrumente: eines zur Bestimmung der Missweisung des Kompasses und der Länge aus Sonnenbeobachtungen und eines zur Bestimmung der Breite aus Sonne oder Sternen, wenn der Horizont nicht zu sehen ist. [2]
  • Am 8. März 1597 gewährten ihm die Generalstaaten ein Patent für zwölf Jahre, nur gültig in den Vereinigten Niederlanden. Das Wörterbuch von 1912 gibt es als Patent auf ein Gerät wieder, „um bei der Messung der Sonne die Abweichung der Nadel und auch die Länge zu erkennen“. De Jonges gedruckte Zusammenfassung des Gesuchs sagt, er habe sechs Jahre verlangt; der Beschluss selbst gewährt, wie transkribiert, zwölf. [2], [3], [7]
  • Dieses zweite Instrument, das der Erfinder „Gulden compas“ nannte, war ein Azimutkompass, der schwimmend waagerecht gehalten wurde, mit einem Quadranten auf dem Kompass „in Form eines doppelten Quadranten“. Sonnenlicht fiel durch ein Visier auf eine Kreisteilung und sollte, mit der als gleichbleibend gedachten Missweisung der Nadel, anzeigen, wie weit man östlich oder westlich war. [3]
  • Am 13. März 1598 wurden die Staaten von Holland gebeten, sich am Bau der Instrumente zu beteiligen; eines heißt „dubbelt quadrant“. Sie beauftragten Scaliger, Snellius, Stevin und Ludolph van Ceulen, zusammen mit Abgeordneten von Amsterdam, Rotterdam, Hoorn und Enkhuizen, sie zu prüfen. Die Transkription nennt kein Ergebnis. Eine Anmerkung des Herausgebers sagt, das Instrument sei in Stevins Havenvinding abgebildet. [2]
  • In der lateinischen Ausgabe der Havenvinding (Limeneuretikē, Leiden 1599) ist das Instrument auf den gedruckten Seiten 18 und 19 ein Quadrant, der aufrecht auf einem waagerechten Kreis mit 360 Grad steht, mit einer Magnetnadel in einem verglasten Gehäuse. Der Text sagt, es sei „nach der Erfindung des Reginaldus Petraeus“ gebaut, was wir als Reynier Pietersz. lesen; es hängt an zwei Achsen nach der Art von Schiffskompassen (so der niederländische Text der Havenvinding; das Lateinische sagt „ad instar Haloscopii“), mit einem Gewicht von 25 oder 30 Pfund darunter, damit der Kreis bei Schiffsbewegungen waagerecht bleibt. Gedruckte Seite 19 zeigt es in einer ganzseitigen Zeichnung; unsere eigene Zeichnung danach steht unten. [5], [6]
  • Stevin beschrieb und bildete das Instrument in seiner Havenvinding (1599) ab. Van Twisch hatte es selbst auf einer Rundreise durch Holland, Utrecht und Friesland erprobt; in Enkhuizen fand es die Billigung von J.H. van Linschoten, und mehrere Seeleute fanden, dass es auf Reisen zur Küste von Guinea sowie nach Ost- und Westindien fehlerfrei arbeitete. Nach De Jonge (Opkomst I, S. 85, eine Stelle, die auch Busken Huet in einer Fußnote zitiert) scheint die Havenvinding eigentlich ein Bericht zu sein, den Stevin im Auftrag von Prinz Moritz verfasste, über die Vorstellungen von Reynier Pietersz. und Petrus Plancius, die Länge aus der Missweisung des Kompasses zu bestimmen. [3], [4], [7]
  • Albert Hayen bekämpfte die Gedanken aus praktischen Gründen in einer Corte onderrichtinge (Amsterdam 1600). Ein Angebot von 5000 Gulden und danach eine Pension von 1000 Gulden im Jahr von den Generalstaaten lehnte der Erfinder ab. Das Jahr ist 1600 nach der Titelseite (wie Naber sie wiedergibt; die Titelseite selbst sahen wir nicht) sowie nach der ADCS und einem Pamphletkatalog von 1866 („int Gulden Iubile laar 1600“); das Wörterbuch von 1912 und De Grijs (2021) sagen 1599. [3], [8]
  • Um 1598, sagt das Wörterbuch von Van der Aa, kam er auf den Gedanken, östliche und westliche Entfernungen in Graden und Minuten anzugeben, wie es für Süd und Nord schon üblich war. Er schuf „etwas von eigener Machart“, das er den goldenen Kompass (gulden kompas) nannte. Es wurde auf mehreren Reisen erfolgreich benutzt und fehlerfrei befunden. [1]
  • Im Oktober 1600, als die Staaten nach einem Weg suchten, auf See die Länge zu bestimmen, baten sie Jacob van Straten, die Erfindung Van Twischs zusammen mit seiner eigenen nach Den Haag zu bringen. [2]
  • Am 19. Juli 1603 folgten zwei Patente für Erfindungen an Schiffssegeln; nach der Anmerkung des Herausgebers ging es nicht um einen Kompass. [2]
  • Am 3. September 1611 reichte er zusammen mit Gerrit Pieters erneut ein Gesuch bei den Generalstaaten ein, und wieder wurde ein Prüfungsausschuss beschlossen. Er wird als alt und von geringem Vermögen beschrieben, sogar als in Armut geraten. Er starb 1613 in Hoorn. [1], [3]
30405060708090807060504030304050607080908070605040301020304050607080ABCDEFGH
Gezeichnet nach Stevin/Grotius, Limeneuretikē (Leiden 1599), S. 19.

Buchstaben in der Zeichnung

A B C
Die drei Ecken des Kreisquadranten. Laut Text steht er im rechten Winkel auf dem waagerechten Kreis.
B D C E
Der waagerechte Kreis, in 360 Grad geteilt. Er bezeichnet die waagerechte Ebene. In der Zeichnung liegt D vorn und E hinten.
F
Der Mittelpunkt dieses Kreises. Der Quadrant kann sich darum drehen.
G
Im Text nur für die Stütze genannt, die von G zu D und E läuft und am Quadranten befestigt ist, damit er sich mitdreht. Die Zeichnung zeigt diese Stütze nicht deutlich.
H
Das Gewicht von 25 oder 30 Pfund, das darunter befestigt ist, damit der Kreis sicherer waagerecht bleibt. Es ist als gepunktete Linie gezeichnet.

Ohne Buchstaben in der Zeichnung: die Grade auf dem Bogen des Quadranten (0 bis 90); das schräge Lineal, das sich um B dreht (unsere Lesart: was der Text Alidade nennt, die höher oder tiefer gedreht werden kann); und der dunkle Zeiger (unsere Lesart: die Magnetnadel, die laut Text in einem Glas im Kreis liegt). Der Text sagt auch, dass das ganze Instrument an zwei Achsen nach der Art von Schiffskompassen hängt (der niederländische Text; das Lateinische sagt „ad instar Haloscopii“); die Zeichnung zeigt die Achsen nicht. Die Trommel unter dem Kreis ist gezeichnet, aber im Text, den wir lasen, nicht erklärt. „Reginaldus Petraeus“ ist nach unserer Lesart Reynier Pietersz.

Was wir nicht wissen

  • Wie der Goldene Kompass im Einzelnen aussah: Wir lasen die Seiten 18 und 19 von Stevins lateinischer Ausgabe (1599) in einem Scan, als Bilder, und nur eine Person tat das. Den Scan zeigen wir nicht: Er darf nur nichtkommerziell genutzt werden und muss sein Wasserzeichen behalten, und einen Scan, den wir nutzen dürfen, fanden wir nicht. Unter der Liste der Aussagen steht unsere eigene Strichzeichnung nach Seite 19, mit den Buchstaben des Originals. Eine Zeichnung von Van Twisch selbst ist nicht aufgetaucht.
  • Welche Schiffe und Jahre die Reisen betrafen: Das Wörterbuch von Van der Aa nennt keine, und das Wörterbuch von 1912 nennt nur die Küste von Guinea sowie Ost- und Westindien.
  • Wie die Prüfungen von 1598 und 1611 endeten: Die Transkription nennt kein Ergebnis, und das Wörterbuch von 1912 sagt nur, dass Ausschüsse beschlossen wurden.
  • Das Jahr der Fahrt nach Genua: Busken Huet sagt 1584 oder 1585. Eine Liste, die uns zugesandt wurde, nannte 1586, nach Kernkamp; Kernkamp fanden wir nicht, und die Denkwürdigkeiten Van der Haghens selbst lasen wir nicht. Die Geschichte beruht allein auf Busken Huet.
  • Wie das Instrument waagerecht gehalten wurde: Das Wörterbuch von 1912 sagt, es sei „schwimmend waagerecht gehalten“ worden; Stevins lateinischer Text von 1599 sagt, es habe an zwei Achsen mit einem Gewicht gehangen. Wir wissen nicht, ob das zwei Beschreibungen eines Instruments oder zwei Ausführungen sind. Beide beschreiben einen Quadranten über einem waagerechten Kompasskreis.
  • Ein Beschluss vom 26. Juni 1598 wird in einer Anmerkung des Herausgebers zur Transkription der Beschlüsse der Staaten erwähnt, betrifft aber Petrus Plancius und Mathys Syvertsz. und nennt Van Twisch nicht; wir haben ihn nicht als zweiten Schritt in seiner Sache behandelt.
  • Was Hayen einwandte und was Robbertsz antwortete: Robbertsz’ Antwort (Onder verbeteringhe: Een waerschouwinghe der Zeeluyden, voor Albert Haijen dolinghe, 28 Seiten, mit einem Schlusswort vom 20. März) kennen wir nur aus einem Katalogeintrag von 1866. Er nennt einen Punkt: Hayen sagte, Willem Barentsz habe mit dem Gradbogen das Gegenteil dessen gefunden, was Plancius und Robbertsz geschrieben hatten, was Robbertsz bestreitet. Van Twisch kommt in dem Eintrag nicht vor. Wir haben keines der beiden Büchlein gelesen.
  • Wir nehmen an, dass der Van Twisch der Wörterbücher und der Steuermann in den Akten der Staaten ein und derselbe Mann sind; alle drei Quellen verbinden ihn mit Hoorn.

Hoorn

Beide Quellen verbinden ihn mit Hoorn. Etwa vierzig Jahre später, 1637, wurde Andreas Cellarius dort Rektor der Lateinschule. Keine Quelle verbindet die beiden Männer; die Verbindung ist die Stadt.

Quellen

  1. A.J. van der Aa, Biographisch woordenboek der Nederlanden, Band 18 (1874): der Eintrag zu Rienier Pietersz. van Twisch (DBNL) Der Eintrag nennt Velius’ Kroniek van Hoorn (S. 273), Abbing, Centen und Collot d’Escury. Diese haben wir nicht gelesen.
  2. Beschlüsse der Generalstaaten und der Staaten von Holland, 1597 bis 1603, in einer veröffentlichten Transkription (Stevin-Ausgabe) Wir haben die Transkription gelesen, nicht die Originalbeschlüsse im Nationaal Archief.
  3. Nieuw Nederlandsch biografisch woordenboek, Bd. 2 (1912): der Eintrag „Twisch, Reynier Pietersz. van“ (DBNL) Unsere einzige Quelle für das Patent vom 12. Juli 1595 und für die Beschreibung des Instruments. Der Eintrag nennt Stevins Havenvinding (1599), Twisks Chronijk (Hoorn 1620) und Velius. Diese haben wir nicht gelesen.
  4. Cd. Busken Huet, Het land van Rembrand, Teil 2 (1884), der Abschnitt über Steven van der Haghen (DBNL) Unsere einzige Quelle für die Fahrt nach Genua. Busken Huet folgt den eigenen Denkwürdigkeiten Van der Haghens, den Avonturen, die wir nicht gelesen haben; seine Fußnote verweist auf De Jonge, Opkomst, I, S. 176 ff., das wir ebenfalls nicht lasen.
  5. Simon Stevin, Limeneuretikē, sive Portuum investigandorum ratio, übersetzt von Hugo Grotius (Leiden: Raphelengius, 1599), gedruckte Seiten 18 und 19; Google-Books-Scan eines Exemplars der Bayerischen Staatsbibliothek (Katalogeintrag bei der Deutschen Digitalen Bibliothek) Wir lasen die Seiten als Bilder, und nur eine Person tat das; die Signatur im Scan selbst prüften wir nicht. Die Rechteangabe der Bibliothek lautet „kein Urheberrechtsschutz, nur nichtkommerzielle Nutzung“, und Google bittet, das Wasserzeichen zu belassen; deshalb geben wir die Zeichnung nicht wieder.
  6. Stevins Havenvinding (1599), kommentierter niederländischer Text mit Zitaten, Stevin-Seite der ADCS Wir lasen die dort zitierten niederländischen Stellen: „hanghende ghemaect op twee verscheyden assen, na de manier der zeecompassen“ und „ghewicht … H, van 25. of 30. pont“. Die Seite zitiert Stevin mit Auslassungen und fügt eigene Anmerkungen hinzu; sie stützt sich auf Crone, Principal Works III, das wir nicht verwenden.
  7. J.K.J. de Jonge, De opkomst van het Nederlandsch gezag in Oost-Indië, Teil 1 (’s-Gravenhage 1862), S. 176–177 (Google-Books-Scan) Wir lasen die gedruckte Zusammenfassung des Gesuchs von 1597 („octrooy voor 6 jaren“) und den Beschluss vom 13. März 1598 mit der Fußnote, dass das Instrument in Stevins Havenvinding abgebildet ist. Wir nennen das Buch und geben seine Seiten nicht wieder.
  8. J.K. van der Wulp, Catalogus van de tractaten, pamfletten, enz. in de bibliotheek van Isaac Meulman, Teil 1: 1500–1648 (Amsterdam 1866), Nr. 913 Ein Katalogeintrag zu Robbertsz’ Antwort an Hayen; das Pamphlet selbst sahen wir nicht.

Bei jeder Aussage steht die Nummer ihrer Quelle. Gelesen am 25. Oktober 2026. Was wir in keiner Quelle bestätigen konnten, lassen wir weg.

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